Zu welchen Gesundheitsmaßnahmen ist der Arbeitgeber verpflichtet? | 3 Büroarbeitsplatz Vorschriften

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Die Betriebliche Gesundheitsförderung kommt immer mehr in den Trend. In Unternehmen wird das Thema jedoch ganz unterschiedlich behandelt. Wir zeigen dir 3 Maßnahmen, die dein Arbeitgeber für dich verpflichtend durchführen muss!

Büroarbeitsplatz Vorschriften
Hast du zum Beispiel gewusst, dass dir eine Augenuntersuchung zusteht?

3 verpflichtende Gesundheitsmaßnahmen // Büroarbeitsplatz Vorschriften

Achtung: Der Artikel bezieht sich auf das österreichische Recht (Stand: 04/2017) und ist mit speziellem Fokus auf Büroangestellte (bzw. Bildschirmarbeitsplätze) geschrieben worden. Alle genauen Richtlinien findet man im Arbeitnehmerschutzgesetz – die folgenden 3 Maßnahmen sind ein Auszug. In Deutschland existieren oft ähnliche Regelungen.

Die Betriebliche Gesundheitsförderung wird von immer mehr Unternehmen aufgegriffen. Hier ist man aber nach wie vor stark von seinem Unternehmen abhängig, welche Gesundheitsmaßnahmen für einen umgesetzt werden. Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, zum Beispiel Ernährungsworkshops, Bewegungseinheiten oder Massagen im Unternehmen anzubieten. Ganz befreit von Vorschriften ist dein Arbeitgeber aber trotzdem nicht. Der Gesetzgeber schreibt ihm drei konkrete Maßnahmen vor, die er für dich im Büro durchführen muss:

  1. Prüfung durch Arbeitsmediziner für einen ergonomischen Arbeitsplatz
  2. Regelmäßige Augenuntersuchungen
  3. Pausen / Tätigkeitswechsel, die Bildschirmarbeit unterbrechen

Ergonomischer Arbeitsplatz durch Arbeitsmediziner

Leute, die in großen Unternehmen arbeiten, kennen wahrscheinlich die jährliche Begehung des Arbeitsmediziners, der alle Arbeitsplätze auf deren Ergonomie prüft. Hier kontrolliert er unter anderem, wie der Bürostuhl eingestellt ist, ob die Schreibtischhöhe für dich passt oder wie gut dein Arbeitsplatz ausgeleuchtet ist. Dass diese Begehung in großen Unternehmen verpflichtend ist, sind sich die Zuständigen dort bewusst. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass die Überprüfung seit dem Jahr 2000 durch einen Arbeitsmediziner bereits ab einem Arbeitnehmer verpflichtend ist. Was bedeutet das für dich? Auch wenn du der / die einzige Angestellte von deinem Chef bist, muss ein Arbeitsmediziner deinen Büroarbeitsplatz ergonomisch an dich anpassen.

Wenn dein Chef das hört, wird er zunächst einmal wenig erfreut sein und nur an die Kosten denken. Für ihn gibt es jedoch gleich zwei gute Nachrichten: In Österreich kann dieser Service für eine Firma bis zu 50 Mitarbeiter von der AUVA kostenlos in Anspruch genommen werden. Das Programm heißt AUVAsicher. Für Firmen mit 1-10 Arbeitnehmer gibt es alle zwei Kalenderjahre eine kostenlose Begehung und für Firmen mit 11-50 Mitarbeitern sogar jedes Jahr eine. Dein Chef hat also einen doppelten Vorteil. Dein Arbeitsplatz wird genau an dich angepasst und so können Krankenstände vermieden werden und es ist für ihn vollkommen kostenlos.

Regelmäßige Augenuntersuchungen

Einen wesentlichen Teil deiner Büroarbeitszeit verbringst du wahrscheinlich vor dem Bildschirm. Bei der Bildschirmarbeit werden deine Augen sehr gefordert. Hier stehen dir gleich zwei Dinge zu: Regelmäßige Pausen und eine augenärztliche Untersuchung.


Definition Bildschirmarbeitsplatz laut §1 Abs. 4 der Bildschirmarbeitsverordnung – BS-V:
„(4) Ein nicht unwesentlicher Teil der normalen Arbeit im Sinne des § 68 Abs. 3 ASchG liegt vor, wenn Arbeitnehmer/innen

1. durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden oder
2. durchschnittlich mehr als drei Stunden

ihrer Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit beschäftigt werden.“


Vor dem Beginn deiner Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen von maximal drei Jahren ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir eine Kontrolle deiner Augen und deines Sehvermögens anzubieten. Der Augenarzt hat zu beurteilen, ob du eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille (= eine extra für die Bildschirmarbeit angefertigt Brille, also für einen ungewöhnlichen Sehabstand von 60 bis 90 cm) benötigst. Die Kosten für die Brille trägt der Arbeitgeber.

Pausen bei der Bildschirmarbeit

Die 50:10-Regel ist eine der bekannteren Vorschriften. Nach 50 Minuten Bildschirmarbeit stehen einem 10 Minuten Pause zu. Die 10 Minuten müssen nicht unbedingt eine Pause sein, sondern es reicht ein Tätigkeitswechsel. Der Arbeitgeber hat also dafür zu sorgen, dass man entweder nach 50 Minuten Bildschirmarbeit 10 Minuten Pause hat oder zumindest eine andere Tätigkeit für 10 Minuten ausübt. Wahlweise können die Tätigkeitswechsel/Pausen auch im 2 Stunden-Rhythmus erfolgen. Also 100 Minuten Bildschirmarbeit und anschließend 20 Minuten Pause oder eine andere Tätigkeit.

Die Pause ist nicht nur für deine Augen wichtig, sondern auch für deinen Körper. Um die sitzende Tätigkeit allgemein aufzulockern, kannst du immer wieder einfache Übungen in den Arbeitsalltag einbauen. Solche Übungen steigern dein Wohlbefinden und du beugst die Büroklassiker wie Rückenschmerzen vor. In diesem E-Book haben wir dir 15 Übungen direkt für das Büro zusammengestellt

Auf welche Gesundheitsleistungen habe ich im Büro Anspruch?

Nun kennst du die drei Leistungen, auf die du als Büroangestellte/r Anspruch hast. Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ein Arbeitsmediziner deinen Arbeitsplatz ergonomisch auf dich abstimmt, hat dir eine Augenuntersuchung spätestens alle 3 Jahre anzubieten und muss für eine Bildschirmarbeitsbrille aufkommen, wenn du eine benötigst. Außerdem sollen nach 50 Minuten Bildschirmarbeit, eine 10-minütige andere Tätigkeit oder eine Pause folgen.

Als Arbeitgeber ist man bei den zig gesetzlichen Vorschriften, die man alle einhalten müsste, oft überfordert. Deswegen haben wir diesen Artikel mit Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) Kärnten nicht geschrieben, um auf deinen Arbeitgeber mit dem Finger zu zeigen, sondern um in klaren verständlichen Worten die wichtigsten Vorschriften für Bildschirmarbeitsplätze bzw. für das Büro zusammenzufassen, damit du und dein Arbeitgeber wissen, welche gesetzlichen Vorschriften es gibt.

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